Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Vermittlungsgegenstand
Der Vermittlungsgegenstand ist der Abschluss von Mietverträgen für Ferienunterkünfte. Die Strandslag-Vermietservice GmbH, mit Sitz in Dortmund (nachfolgend Strandslag-Vermietservice genannt) vermittelt im Auftrag dritter Personen(Eigentümer/Vermietern) die Ferienunterkünfte an den Kunden/Mieter. In diesem Sinne erbringt Strandslag-Vermietservice mit ihrer Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und auf Rechnung dritter, dem Eigentümer/Vermieter. Ein Mietvertrag kommt somit ausschließlich zwischen dem Eigentümer/Vermieter einer Unterkunft und dem Kunden/Mieter zustande.
2. Unterkunftsangebot
Über diese Internetseite findet der Unterkunftssuchende Angebote dritter (Eigentümer/Vermieter), die potenziell zur Anmietung zur Verfügung stehen. Strandslag-Vermietservice übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit der Angaben der angebotenen Unterkünfte. Diese wurden von den Eigentümern/Vermietern zur Verfügung gestellt und sind nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet und in die Medien eingefügt worden.
Ebenso besteht seitens von Strandslag-Vermietservice generell keine Garantie auf Verfügbarkeit der dargestellten Unterkunftsangebote. Eine Vermittlung wird somit erst angeboten, nachdem sich Strandslag-Vermietservice über die tatsächliche Verfügbarkeit des Mietobjektes beim Eigentümer/Vermieter für den vom Kunden/Mieter gewünschten Zeitraum vergewissert hat. Die Verfügbarkeit wird dem anfragenden Kunden schnellst möglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach seiner Anfrage mitgeteilt. Sollte keine Mitteilung erfolgen, so sollte von einer Nichtverfügbarkeit ausgegangen werden.
3. Preise
Es besteht keine Garantie seitens Strandslag-Vermietservice auf Aktualität der in den Medien angegebenen Preise. Diese können sich kurzfristig ändern. Die zum Zeitpunkt der Anfrage aktuell geltenden Preise werden dem Unterkunftssuchenden jedoch vor Vertragsabschluss verbindlich mitgeteilt. Spätere Preisänderungen haben keinen Einfluss auf den abgeschlossenen Vertrag.
Ebenfalls übernimmt Strandslag-Vermietservice keine Garantie für die Übereinstimmung der Ausstattungselemente der auf den Bildern zur gebuchten Unterkunft abgebildeten Einrichtung. Jedoch bieten die Bilder einen Gesamteindruck der Unterkunft, an dem sich der Unterkunftssuchende orientieren kann.
4. Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald die Buchung vom Kunden ausgeführt ist und durch Strandslag-Vermietservice bestätigt ist.
5. Bezahlung / Anzahlung
Das Vermietungsentgelt ist vom Kunden/Mieter vorab direkt an den Eigentümer/Vermieter zu zahlen. Der Eigentümer/Vermieter hat das Recht, eigene Zahlungsbedingungen festzulegen und z.B. auch Teilvorauszahlungen vom Mieter zu fordern.
6. Anreise
Die Anreiseuhrzeit bedarf der persönlichen Absprache mit dem Eigentümer/ Vermieter. Feststehende Anreisezeiten entnimmt der Mieter den Medien oder sie werden ihm bei Abweichung von diesen mitgeteilt.
Sollte der Mieter/Kunde nicht in der Lage sein, die mit dem Eigentümer/Vermieter vereinbarte Anreiseuhrzeit einzuhalten, ist dieser verpflichtet, den Eigentümer/Vermieter über die Abweichung zu informieren. Der Eigentümer/Vermieter ist berechtig, bei Überschreitung der vereinbarten Anreiseuhrzeit von 2 Stunden, die Unterkunft anderweitig zu vermieten, wenn der Mieter/Kunde den Eigentümer/Vermieter nicht über die Verspätung informiert hat. Vorausgesetzt wird selbstverständlich die Erreichbarkeit des Eigentümers/Vermieters.
7. Abreise
Die Abreiseuhrzeit bedarf der persönlichen Absprachen mit dem Eigentümer/Vermieter. Feststehende Abreisezeiten entnimmt der Mieter/Kunde den Medien oder sie werden ihm bei Abweichung von diesen vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
8. Bestimmungen zur Nutzung der Unterkunft des Eigentümer/Vermieter
Der Mieter/Kunde verpflichtet sich die vom Eigentümer/Vermieter vorgelegte Hausordnung zu beachten. Bei Zuwiderhandlung und/oder z.B. Beschwerden wegen ruhestörendem Lärm durch Nachbarn am/im Mietobjekt behält sich der Eigentümer/Vermieter das Recht vor, die zur Verfügungsstellung des Mietobjektes zu beenden ohne die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.
9. Haftung
Strandslag-Vermietservice ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung. Strandslag-Vermietservice haftet ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Strandslag-Vermietservice haftet nicht für Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz.
9.1. Haftung für Mängel am Vermietungsobjekt
Für alle Angaben in den Medien (Beschreibung der Wohnungen / Umgebung etc.) sind die Eigentümer/Vermieter verantwortlich. Mängel sind direkt an den Eigentümer/ Vermieter zu richten und bei Anreise sofort anzumerken. Nachträgliche Schadensersatzansprüche für nicht eingehaltene zugesicherte Eigenschaften des Wohnobjektes sind direkt an den Eigentümer/Vermieter zu stellen. Strandslag-Vermietservice vermittelt lediglich im Auftrag und haftet nicht für die von Eigentümern/Vermietern zugesicherten Eigenschaften.
10. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Leistungsträger (Eigentümer/Vermieter) zu richten. Die Ansprüche verjähren 6 Monate nach Erbringung der Leistungen.
11. Datenschutz
Strandslag-Vermietservice darf personenbezogene Daten des Vermieters wie auch seiner Kunden/Mieter erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies der reibungslose Ablauf der Vermittlungstätigkeit erfordert. Im Falle von Uneinigkeiten jeglicher Art darf Strandslag-Vermietservice die erhaltenen Daten verwenden um ihre inhaltliche Ausgestaltung und Vorgehensweise zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Buchungsdaten werden von Strandslag-Vermietservice im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Speicherung und Übermittlung aller Buchungsdaten erfolgt nur, soweit dies gewünscht und/oder erforderlich ist. Der Kunde/Mieter erklärt sich einverstanden, Informationen im Zusammenhang, Strandslag-Vermietservice per e-mail Fax oder Briefpost anzuvertrauen, um einen umfassenden Informationsstandard zu gewährleisten.
12. Salvatorische Klausel
Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften, dort wo das vermietete Objekt gelegen ist.